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Weißbuch

Lizenzmodelle TEI Download PDF Download

Scholger, Walter; walter.scholger@uni-graz.at

Das Urheberrecht sieht im Rahmen der im Urheberrechtsgesetz definierten Freien Werknutzungen eine Reihe von Nachnutzungsszenarien, insbesondere für Forschung und Bildung, vor. Die Kenntnis dieser Ausnahmen darf jedoch nicht vorausgesetzt werden, zumal Urheberrecht in den meisten akademischen Studien und Lehrgängen nicht Bestandteil der Curricula ist.

Um dafür Rechtssicherheit zu schaffen und eine rechtmäßige Nachnutzung der eigenen Werke zu gewährleisten, kann die Urheberin bzw. der Urheber Werknutzungsbewilligungen an Dritte vergeben. Der einfachste Weg, eine solche Bewilligung einzuräumen, ist das Erteilen einer Lizenz.

Es muss zunächst festgehalten werden, dass

  • nur die Rechteinhaberin bzw. der Rechteinhaber eine Lizenz vergeben darf.
  • im Falle mehrerer Miturheberinnen und Miturheber diese Entscheidung von allen Beteiligten gemeinsam getroffen werden muss.
  • nur Werke im Sinne des Urheberrechts lizenziert werden können. Wird für eine Schöpfung, die gemäß Urheberrecht nicht als Werk gilt, dennoch eine Lizenz vergeben, ist diese rechtlich ungültig.
  • gemeinfreie Werke, also jene, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, sowie Rohdaten, die von vornherein mangels hinreichender Eigentümlichkeit nicht als Werk gelten und daher auch keinen Urheberrechtsanspruch begründen können, nicht lizenziert werden können. Eine dennoch vorgenommene Lizenzierung ist ungültig und kann lediglich als ‘Willensbekundung’ verstanden werden.

Gerade im digitalen Raum, der nationale Grenzen überschreitet, ergibt sich – auch aufgrund der territorialen Beschränkung des Urheberrechts – die Notwendigkeit rechtlicher Regelungen, die einerseits das Urheberrecht der Forscherinnen und Forscher schützen, andererseits jedoch auch die Wiederverwendbarkeit ihrer Arbeiten sicherstellen sollen.

Offene Lizenzierungsmodelle bieten hier Lösungen, die im Einklang mit den Open-Access-Bestimmungen nationaler und internationaler Förderungsorganisationen eine Nachnutzung wissenschaftlicher Werke zu den durch die Urheberin bzw. den Urheber definierten Bedingungen ermöglichen. Das mittlerweile gebräuchlichste und gleichsam zum Standard erhobene offene Lizenzierungsmodell sind die Creative-Commons-Lizenzen.

Die Lizenzierung wissenschaftlicher Publikationen mittels offener Lizenzmodelle wie Creative Commons ermöglicht der Urheberin bzw. dem Urheber die selbstbestimmte Kommunikation mit der Wissensgesellschaft ohne die Vermittlerrolle eines Verlags, einer Verwertungsgesellschaft oder juristischer Unterstützung.

Für den Bereich der Digital Humanities bietet der LINDAT Public License Selector ein für Laien geeignetes Werkzeug, das mittels der Beantwortung einer Reihe von Fragen eine Auswahl der passenden Lizenzmodelle anzeigt und sowohl für Publikationen (‘Werke’) als auch für Software verwendbar ist.

Literatur:

  • Zimmermann, Claudia. 2018. Leitfaden für die Erstellung von Open Educational Resources: Leitfaden für die Erstellung von Open Educational Informationen und praktische Übungen für Hochschullehrende, 2. überarb. Aufl. URL: https://openeducation.at/fileadmin/user_upload/p_oea/OEA-Leitfaden_online_Aufl2.pdf.
  • Amini, Seyavash; Blechl, Guido; Hamdi, Djawaneh; Losehand, Joachim. 2015. FAQs zu Creative-Commons-Lizenzen unter besonderer Berücksichtigung der Wissenschaft. URL: https://phaidra.univie.ac.at/view/o:459183.
  • Scholger, Walter. 2020. Urheberrecht und offene Lizenzen im wissenschaftlichen Publikationsprozess. In: Publikationsberatung an Universitäten. Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services. Hrsg. von Christian Kaier, Karin Lackner und Lisa Schilhan. Bielefeld, S. 123–147.

Zitiervorschlag:

Scholger, Walter 2021. Lizenzmodelle. In: KONDE Weißbuch. Hrsg. v. Helmut W. Klug unter Mitarbeit von Selina Galka und Elisabeth Steiner im HRSM Projekt "Kompetenznetzwerk Digitale Edition". Aufgerufen am: . Handle: hdl.handle.net/11471/562.50.9. PID: o:konde.9

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