Klug, Helmut W.; helmut.klug@uni-graz.at
Mit ‘Lizenzierung’ wird der Vorgang bezeichnet, die Verwendung bestimmter Rechtssubjekte (z. B. urheberrechtlich geschützte Werke) durch Dritte zu definieren. Für urheberrechtlich geschützte Werke bestimmt das Urheberrechtsgesetz Nutzungsrechte, die Urhebern vorbehalten sind. Mithilfe sogenannter Lizenzen kann ein Urheber bestimmen, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen bestimmte Nutzungsrechte (Verbreitung, Bearbeitung, kommerzielle Nutzung) durch Dritte erlaubt sind. Dies kann mithilfe einer pauschalen Lizenz (z. B. Creative-Commons-Lizenzen) erfolgen, aber auch durch Lizenzverträge mit Verlagen oder Einzelpersonen.
Literatur:
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.). 2016. DFG-Praxisregeln "Digitalisierung". URL: https://www.dfg.de/formulare/12_151/.